Hörübertragungsanlage für hörgeschädige Prozessteilnehmer
Auch hörgeschädigte Prozessteilnehmer müssen dem Prozess folgen können
Hörgeschädigte Menschen haben bei größerem Abstand zum Sprecher und in Räumen mit schlechter Akustik erhebliche Probleme, die Sprache vollständig zu verstehen. Sie sind darauf angewiesen, dass die Sprache nahe am Mund des Sprechers aufgenommen und technisch verlustfrei übertragen wird.
- Verschlüsselte digitale Übertragung, daher nicht abhörbar
- Geräte können beliebig als Sender oder Empfänger verwendet werden.
Summing up
Vorsitzender Richter
- Dauerhaft übertragendes Ansteckmikrofon für den vorsitzenden Richter
Andere Prozessbeteiligte
- Weitere auf Knopfdruck sendende (PTT - Push to Talk) Mikrofone für alle Prozessteilnehmer.
Hörgeschädigter Prozessteilnehmer
- Induktive Halsringschleife oder Kopfhörer für hörgeschädigte Prozessteilnehmer